Bei der Beurteilung der Aktiva im Rahmen der Bilanzanalyse wird insbesondere das Verhältnis einzelner Aktivpositionen zu den entsprechenden Passivpositionen sowie das Verhältnis zu den Erträgen betrachtet.
Die Aktiva alleine geben wenig Aufschluss über die Solidität und Ertragsfähigkeit, da nur der Zusammenhang zwischen den vorhandenen Rechten und den Verpflichtungen Rückschlüsse auf die Zukunftsaussichten des Unternehmens zulässt. Insbesondere gilt als goldene Regel zur Beurteilung die Finanzierung des Anlagevermögens - hier wird vorausgesetzt, dass langfristige Investitionen nicht mit kurzfristigem Fremdkapital finanziert werden dürfen, da die Pflicht zur Rückzahlung des Fremdkapitals in diesem Fall vor einer erfolgreichen Nutzung der erworbenen Rechte erfolgen müsste.
Für die Beurteilung der Aktiva lassen sich ansonsten kaum allgemeine Grundsätze aufstellen, da die Aufteilung sich sehr stark zwischen Branchen und Größen der Unternehmen unterscheidet. Hier hilft einzig der Vergleich zwischen Unternehmen derselben Branche mit ähnlicher Größe.
Insbesondere die immateriellen Vermögensgegenstände müssen in jedem Fall detailliert betrachtet werden. Der bereits im Begriff enthaltene, nicht direkt messbare Wert dieses Vermögens lässt sich nur mit eindeutigen Regeln bilanzieren. Dabei sollen die Regeln klar formuliert, nachvollziehbar und im Zweifelsfall eher konservativ interpretiert sein.
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